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From the magazine SZW-RSDA 1/2015 | S. 64-71 The following page is 64

Cash Pool – Verdeckte Gewinnausschüttung und verdecktes Konzernrecht

Entscheid des schweizerischen Bundesgerichts 4A_138/2014 vom i.S. A. AG (Beschwerdeführerin) gegen B. AG in Nachlassliquidation (BGE 140 III 533)

I. Sachverhalt

Der Konzern C. (die damalige Swissair-Gruppe) verfügte seit 1991 über einen Cash Pool, dem auch die Konzerngesellschaft B. angeschlossen war. Vertraglich war zwischen den Konzerngesellschaften und einer kontoführenden Bank festgelegt, dass die teilnehmenden Gesellschaften ihren Zahlungsverkehr über die holländische Konzerntochter G. BV abwickeln. Täglich wurden die Gutschriften und Belastungen unter den Beteiligten saldiert und der Saldo auf den Master Account bei derselben Bank übertragen, welcher der G. in ihrer Rolle als Cash Pool Leader gehörte. Die beteiligten Gesellschaften erwarben damit im Betrag eines positiven Saldos eine Forderung gegen G.

Die beklagte A. AG war Revisionsstelle der B. AG. Sie attestierte in dieser…

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