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From the magazine SZW-RSDA 4/2015 | S. 279-279 The following page is 279

Editorial | Éditorial

Die vorliegende SZW/RSDA richtet ihren Fokus auf das Projekt OR 2020|CO 2020: 23 Rechtswissen­schaftlerinnen und Rechtswissenschaftler, welche alle an schweizerischen Universitäten forschen, prä­sentieren mit «Schweizer Obligationenrecht 2020| Code des obligations suisse 2020» einen Entwurf für einen neuen Allgemeinen Teil|un projet relatif à une nouvelle partie générale des geltenden Schweizerischen Obligationenrechts.

OR 2020|CO 2020 deckt die allgemeinen Bestimmungen des schweizerischen Vertragsrechts ab (d.h. den OR AT). Zwar weisen die Art. 1–183 des geltenden OR einige Widersprüche und Lücken auf, im Prinzip haben sie sich aber bewährt. Allerdings konnte das OR diese mehr als hundertjährige Bewährungsprobe nur bestehen, weil die Gerichte sich nicht darauf beschränkten, dem Buchstaben des Gesetzes zu folgen, sondern diesen, wenn immer ihnen dies teleologisch richtig erschien, richterrechtlich ergänzten oder gar änderten. Heute ist es darum auch nicht mehr möglich, den OR…

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