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From the magazine SZW-RSDA 6/2015 | S. 651-667 The following page is 651

Verfassungsrechtliche Erwägungen zu Informationsverboten der Finanz­marktaufsicht

Bundesgerichtsurteil 2C_1058/2014 vom 28. August 2015, zur Publikation vorgesehen

I. Sachverhalt und Prozessgeschichte

Im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden US-Kundengeschäft der Bank Frey & Co. AG (Bank Frey)1 erliess die FINMA am 30. August 2013 eine ­Verfügung, die unter anderem die folgenden Ziffern enthielt:

  1. 4.

    Die Bank A___AG wird angewiesen,

    1. a. sämtliche Geschäftsbeziehungen mit US-Kunden gemäss Ziffer 23 hiervor so rasch wie möglich zu beenden;
    2. b. in diesem Rahmen den Rechts- und Reputationsrisiken im grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft angemessen Rechnung zu tragen;
    3. c. der FINMA jeweils per Ende des Monats, erstmals per 30. September 2013, eine Liste mit ­Angaben darüber zu liefern, an welche Institute die Vermögenswerte der US-Kunden, deren…
[…]