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From the magazine SZW-RSDA 2/2016 | S. 232-249 The following page is 232

Durchsetzungsordnung für Verantwortlichkeitsansprüche im Konkurs

Bundesgerichtsurteil 4A_425/2015 vom 10. Dezember 2015 (BGE 142 III 23)

I. Sachverhalt und Prozessgeschichte

Die SAirGroup in Nachlassliquidation (Klägerin) reichte am 27. Juni 2012 beim Handelsgericht des Kantons Zürich eine Klage aus aktienrechtlicher ­Verantwortlichkeit gegen verschiedene ehemalige Organe der SAirGroup ein. Sie machte darin geltend, dass die SAirGroup in den letzten Wochen vor dem am 4. Oktober 2001 eingereichten Gesuch um Nachlassstundung noch verschiedene Zahlungen an Dritte geleistet hatte, wodurch diese – zufolge der vollen Befriedigung ihrer Forderung – im Ver­hältnis zu den übrigen Gläubigern begünstigt worden seien.1 Aufgrund dieser Gläubigerbegünstigung seien die ­beklagten Organe (unter solidarischer ­Haftung) zu ­verpflichten, der Klägerin die Beträge von CHF 92 673 106.–, EUR 25 719 244.– sowie GBP 751…

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