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From the magazine SZW-RSDA 5/2016 | S. 532-547 The following page is 532

Verantwortlichkeit der Revisionsgesellschaft bei der Umwandlung (Art. 108 Abs. 2 FusG)

Bundesgerichtsurteil 4A_574/2015 vom 11. April 2016

I. Sachverhalt und Prozessgeschichte

Am 1. Juli 2009 wurde die Umwandlung der F. GmbH in eine Aktiengesellschaft (nunmehr F. AG) ins Handelsregister des Kantons Schwyz eingetragen. Als Umwandlungsbilanz diente die Bilanz der Jahresrechnung des Geschäftsjahrs 2008 (Bilanzstichtag: 31. Dezember 2008). Diese wies einen Aktivenüberschuss von ca. CHF 22 000 aus, wobei sich die Aktiven zu rund 23% aus einer Darlehensforderung und zu rund 70% aus aktivierten Gründungs- und Organisationskosten zusammensetzten. Geprüft wurde die Bilanz von der C. AG (Beklagte), welche in ihrem Prüfungsbericht vom 23. Juni 2009 bestätigte, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Umwandlung erfüllt…

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