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From the magazine SZW-RSDA 2/2017 | S. 125-125 The following page is 125

Editorial | Éditorial

Auch die Weisen vom Mont Repos fahren zuweilen gerne Achterbahn. Dieser Eindruck entsteht jedenfalls hinsichtlich der bundesgerichtlichen Recht­sprechung zum Thema «claw-back-Forderungen der Madoff-Liquidatoren». Wurden die Rückgriffsmöglichkeiten der Schweizer Depotbanken auf die einschlägigen Kundenguthaben zunächst bejaht, werden sie gegenwärtig verneint. Luc Thévenoz vertritt die Auffassung, dass der Bank grundsätzlich ein Rückgriffsrecht gegen den Kunden zusteht, weil es sich bei den claw-back-Forderungen um ein vom Kunden zu tragendes Investitionsrisiko handelt. Sein Beitrag ist einer von zwei Publikationen in diesem Schwerpunktheft zum Bankrecht, der aus der Genfer Journée de droit bancaire et financier stammt.

Ebenfalls aus der Genfer Tagung stammt der Beitrag von Christian Bovet und Alexandre Richa. Sie zeigen auf, wie im Rahmen von Art. 42c FINMAG und im Kontext des AIA die Rolle des Datenschutzes neu ausgerichtet wird – nämlich hin zu einer Überantwortung von öffentlichen…

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