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From the magazine SZW-RSDA 2/2017 | S. 253-268 The following page is 253

Crowdlending als bewilligungspflichtige Entgegennahme von ­Publikumseinlagen

Bundesgerichtsurteil 2C_352/2016 vom 9. Dezember 2016

I. Sachverhalt und Prozessgeschichte

Die A. AG (mittlerweile: A. AG in Liquidation; nachfolgend: A. AG) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in A. Seit 2013 bietet die A. AG interessierten Kunden die Möglichkeit eines «Direktinvestments in Olivenhaine» in Spanien an. Mit dem Abschluss eines «Kauf-, Miet- und Rückkaufsvertrags» erwerben die Anleger einen «Bestand von Olivenbäumen» (Olivenhain), um diesen unmittelbar anschliessend für eine feste Laufzeit von zehn Jahren zu einem jährlichen Mietzins von 10% des Kaufpreises an die A. AG zurückzu- vermieten. Den Anlegern wird damit letztlich eine…

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