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From the magazine SZW-RSDA 3/2017 | S. 273-273 The following page is 273

Editorial | Éditorial

Wir leben in bewegten gesellschaftsrechtlichen Zeiten: Das Aktienrecht ist zu einem politischen Kampffeld geworden. Zwar wurde der jüngste Reform­anlauf mit dem Anspruch zur Modernisierung des ­Aktienrechts angestossen. Die anhaltende Regulierungsdynamik birgt aber Gefahren. Die Kodifikation reflektiert den liberalen Geist des Aktienrechts, indem die Gestaltungsfreiheit des Art. 19 OR über die Klammer des Art. 7 ZGB die Aktiengesellschaft als «anderes zivilrechtliches Verhältnis» prägt. Eine stärkere Fixierung des Rechtskleides der Aktiengesellschaft ist aus dogmatischen und praktischen Gründen verfehlt; ein Beispiel: Die vorgeschlagene «Einheit der Materie» für die Verhandlungsgegenstände in der Generalversammlung (Art. 700 Abs. 3 E-OR) ist ein grundsätzlich achtenswerter Grundsatz. Ob seine aktienrechtliche Verankerung die Richtigkeitsgewähr von Generalversammlungsbeschlüssen stärkt oder doch mehr durch Partikularinteressen getriebene Kontroverse schürt, wäre dann noch…

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