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From the magazine SZW-RSDA 4/2018 | S. 315-316 The following page is 315

Editorial

Die SZW-Aktienrechtstagung 2018 war dem Verwaltungsrat (VR) gewidmet. Er ist de facto das leitende Organ der Aktiengesellschaft, auch wenn er nach der immer noch gängigen Theorie des Principal-Agent-Verhältnisses «nur» der Beauftragte der Aktionäre bildet, deren Interessen er vor allem zu wahren hat.

Die Diskrepanz zwischen dem, was ist, und dem was sein sollte, ist einer der Hauptgründe dafür, dass der VR unbequem eingepfercht ist zwischen den Aktionären und der Geschäftsleitung. Daniel Daeniker geht diesem Problemkreis nach. Er stellt fest, dass das OR es dem Verwaltungsrat nicht leicht macht, seine Aufgaben zu erfüllen, weil er genau diejenigen überwachen muss, die ihm dafür die nötigen Informationen zu geben haben. Daeniker empfiehlt dem VR, sich auf die strategischen Fragen zu konzentrieren und bei schweren Regelverstössen schnell zu reagieren.

Der VR ist zunehmend in internationale Regelwerke wie die UNO-Leitprinzipien sowie die OECD-Leitlinien für internationale…

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