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From the magazine SZW-RSDA 5/2018 | S. 449-450 The following page is 449

Editorial

FIDLEG, FINIG, Anlegerschutz, Kundenberatung und internationale Harmonisierung sind gewichtige Kern­themen der neueren Finanzmarktregulierung. Die Eidgenössischen Räte haben die beiden neuen Bundesgesetze FIDLEG und FINIG am 15. Juni 2018 verabschiedet. Zurzeit läuft die Vernehmlassung zu den Ausführungsverordnungen. Das ganze Regulierungspaket wird voraussichtlich am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Ein wesentlicher Teil des FIDLEG bildet das Prospektrecht, welches im Brennpunkt des Beitrags von René Bösch steht. Der Autor gelangt zum Schluss, dass das FIDLEG-Prospektrecht den Anforderungen an einen massvollen, ausgewogenen und eigenverantwortlichen Anlegerschutz weitestgehend genügt. Einzig bei den Ausführungsverordnungen orientiert sich der schweizerische Gesetzgeber bemerkenswert nahe an der EU-Regulierung, welche vom Bild eines unmündigen und in hohem Masse schutzbedürftigen Kleinanlegers ausgeht. Indessen ist anzunehmen, dass die Vernehmlassung hier korrigierend…

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