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From the magazine SZW-RSDA 4/2019 | S. 428-435 The following page is 428

Widerrufbarkeit von Gestaltungsrechten

Bundesgerichtsurteil 4A_306/2018 vom 29. Januar 2019

I. Sachverhalt und Prozessgeschichte

Die A. AG (Beschwerdeführerin) hat mit dem Ehepaar B. (Beschwerdegegner) einen Vertrag über die schlüsselfertige Erstellung und die Übertragung des Eigentums an einer Stockwerkeigentumswohnung abgeschlossen (sog. Kauf von Stockwerkeigentum ab Plan). Nachdem absehbar war, dass die A. AG die Wohnung nicht fristgerecht bis am 30. November 2012 erstellen wird, hat das Ehepaar B. zunächst am 1. Oktober 2012 die Ersatzvornahme erklärt und der A. AG mitgeteilt, dass sämtliche Arbeiten, auf Kosten und Gefahr der Beschwerdeführerin, Dritten über­tragen werden. Am 29. Oktober 2012…

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