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From the magazine SZW-RSDA 6/2019 | S. 697-709 The following page is 697

Verhaltenspflichten des Verwaltungsrats

Bundesgerichtsurteil 4A_623/2018 vom 31. Juli 2019 (Publikation vorgesehen)

I. Sachverhalt und Prozessgeschichte

E. verkaufte seinem Sohn F. im Jahr 1999 die Aktienmehrheit an der C. AG (nachfolgend Kaufvertrag 1). Zwischenzeitlich erwarb F. auch noch die restlichen Aktien der C. AG. Die C. AG hält rund 70% der Aktien an der A. AG, welche ein Hotel in Chur betreibt. Die Aktien der A. AG sind vinkuliert. In Kaufvertrag 1 wurde B., der Schwester von F., ein Vorkaufsrecht bei einem Verkauf der A. AG eingeräumt. Dieser Vorkaufsfall trat im Jahr 2013 ein, als die C. AG ihre Aktien an der A. AG an zwei Käufer veräussern wollte (nachfolgend Kaufvertrag 2). Bei einem der beiden Käufer handelte es sich um den…

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