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Berichterstattung

Vergütungstransparenz in Schweizer Aktiengesellschaften

Die B. AG ist eine Holdinggesellschaft mit einem Aktienkapital von CHF 600 000, welches in 600 000 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1 eingeteilt ist. Die Geschwister A.A., C.A. und D.A. sind Aktionäre zu je 33 Prozent. Der Verwaltungsrat der B. AG besteht aus C.A., D.A., deren Söhnen E.A. und F.A. sowie G. Am 15. Juni 2017 ist A.A. als Verwaltungsratsmitglied der B. AG abgewählt worden.
Bruno Mahler MLaw, Prof. Dr. iur. Hans Caspar von der Crone LL.M.
SZW-RSDA 4/2021 | S. 513

Solidarische Haftung einer Bank für Menschenrechtsverletzungen im Sudan

On 16 February 2021, a New York court held that under Art. 50(1) of the Swiss Code of Obligations, a bank may become jointly and severally liable for human rights violations committed by a foreign government if those violations would not have occurred in the same frequency or magnitude without the bank’s financial services. The case was brought against the French bank BNP Paribas S.A. by victims…
Prof. Dr. iur. Corinne Widmer Lüchinger
SZW-RSDA 4/2021 | S. 526

Der Organisationsmangel in der Aktiengesellschaft und die Ernennung eines Sachwalters nach Art. 731b OR

Die B. AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Zug. Das Aktionariat der B. AG besteht aus dem Gesuchsteller und Beschwerdeführer A. mit einer Beteiligung von 48,33 Prozent und C. mit einer Beteiligung von 51,67 Prozent.
Oliver Dalla Palma Mlaw, LL.M., Prof. Dr. iur. Hans Caspar von der Crone LL.M.
SZW-RSDA 5/2020 | S. 577

Aufklärungspflicht, Freizeichnungsklausel und absichtliche Täuschung beim Kaufvertrag

Die kunstinteressierte A. erwarb am 8. Dezember 2014 im Nachverkauf zu einer Auktion beim schweizerischen Auktionshaus C. AG eine blaue Schwamm­skulptur («Eponge bleue») auf Metallständer und Sockel des verstorbenen Künstlers Yves Klein zu einem Kaufpreis von insgesamt CHF 123 120. Die Skulptur wurde von der B. AG, ein deutsches Kunsthandelsunternehmen, eingeliefert und im Auktionskatalog der C…
Oliver Dalla Palma MLaw, LL.M., Prof. Dr. iur. Hans Caspar von der Crone LL.M.
SZW-RSDA 5/2021 | S. 629

Das Finanzmarktaufsichtsrecht vom vierten Quartal 2019 bis ins vierte Quartal 2020

Die FINMA ist verpflichtet, sich an strategischen Zielen zu orientieren.1 2021 bricht die nächste dreijährige Strategieperiode an; der Bundesrat hat die Ziele im November 2020 genehmigt.2 Aus den strategischen Zielen ergeben sich die Leitlinien für die operative Tätigkeit der FINMA. Erstmals finden sich in einem separaten Dokument zu den einzelnen strategischen Zielen «Schwerpunkte der Umsetzung…

Selektives opting-up und die öffentliche Angebotspflicht

Die MCH Group AG (die «MCH Group») ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Basel, deren Aktien an der SIX Swiss Exchange (die «SIX») kotiert sind. Die MCH Group bezweckt in erster Linie den Erwerb, die Veräusserung und die Verwaltung von Beteiligungen und die Finanzierung von in- und ausländischen Unternehmen des Messe- und Kongressbereiches und verwandter Geschäftszweige sowie die Überwachung…
Mag. iur. Magda Aref LL.M., Prof. Dr. iur. Hans Caspar von der Crone LL.M.
SZW-RSDA 6/2020 | S. 726

Recent developments in Swiss competition law

Obviously, steps taken by certain companies in the media sector trigger reactions from competitors in this dynamic environment which is constantly changing as a result of the digital revolution. Interestingly, Comco faced at the same time two transactions (AZ Medien/NZZ and Tamedia/Basler Zeitung) which had to be assessed in light of each other from the perspective of collective dominance:90
Prof. Dr. iur. Christian Bovet LL.M., Dr. iur. Adrien Alberini LL.M.
SZW-RSDA 1/2020 | S. 73

Rechtsgeschäftliche Vertretung der Aktiengesellschaft

Die im Rohstoffhandel tätigen Unternehmen A. AG und B. Inc. haben im November 2010 drei Verträge über den Verkauf und Rückkauf von (raffinierter) Kohle im Wert von mehreren Millionen US-Dollar abgeschlossen. Die Verträge wurden weder durch die formellen Organe der jeweiligen Gesellschaft ausgehandelt noch von diesen unterzeichnet. Die B. Inc. handelte durch ihren wirtschaftlich Berechtigten. Die…
Sandro Bernet MLaw, Prof. Dr. iur. Hans Caspar von der Crone LL.M.
SZW-RSDA 1/2020 | S. 84

Der fingierte Bedingungseintritt und das Schiedsgutachten

Die beiden Brüder A.A. und B.A. haben mit Kaufvertrag vom 16. Mai 1986 von ihrem Vater ein Grundstück inklusive des darauf befindlichen Hotel- und Restaurantbetriebs zu Gesamteigentum erworben. Hinsichtlich der Regelung der Rechtsbeziehung der beiden Käufer verweist dieser Vertrag auf eine gesondert zu schliessende Vereinbarung. Noch am gleichen Tag haben die beiden Brüder eine separate…
Mag. iur. Magda Aref LL.M., Prof. Dr. iur. Hans Caspar von der Crone LL.M.
SZW-RSDA 2/2020 | S. 209