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Mit zwei Urteilen vom 15. Dezember 2016 hat das Gericht der Europäischen Union (nachfolgend: «Gericht» oder «EuG») die Anfechtungsklagen der Unternehmen Infineon Technologies AG (nachfolgend: «In­fineon») und Koninklijke Philips NV und Philips France (nachfolgend: «Philips») im Smartcard-­Chips-Kar­­tellfall abgewiesen (Rs. T-758/14 und Rs. T-762/14).
Prof. Dr. iur. Thomas Lübbig, Miriam le Bell LL.M., Dr. iur. Christian Pitschas LL.M.
SZW-RSDA 1/2017 | S. 95

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Mit Urteil vom 12. Januar 2017 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (nachfolgend auch: «Gerichtshof» oder «EuGH») das Rechtsmittel zweier Gesellschaften der Roullier-Gruppe zurückgewiesen und damit die von der Europäischen Kommission im Jahr 2010 gegen die Unternehmensgruppe verhängte Geldbusse in Höhe von fast EUR 60 Mio. im sogenannten Tierfutterphosphat-Kartellfall bestätigt (Rs.
Prof. Dr. iur. Thomas Lübbig, Miriam le Bell LL.M., Dr. iur. Christian Pitschas LL.M.
SZW-RSDA 2/2017 | S. 248

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Am 16. März 2017 hat die Europäische Kommission bekannt gegeben, dass sie ein neues Tool gestartet hat, das es Einzelpersonen ermöglichen soll, ihr anonyme Hinweise und Informationen auf Verstösse gegen das EU-Wettbewerbsrecht zu geben.
Prof. Dr. iur. Thomas Lübbig, Miriam le Bell LL.M., Dr. iur. Christian Pitschas LL.M.
SZW-RSDA 3/2017 | S. 353

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Am 18. Mai 2017 hat die Europäische Kommission bekannt gegeben, dass sie gegen Facebook eine Geldbusse in Höhe von EUR 110 Mio. verhängt hat. Die Kommission wirft dem Unternehmen vor, im Zuge der fusionskontrollrechtlichen Prüfung der Übernahme von WhatsApp unrichtige bzw. irreführende Angaben gemacht zu haben.
Prof. Dr. iur. Thomas Lübbig, Miriam le Bell LL.M., Dr. iur. Christian Pitschas LL.M.
SZW-RSDA 4/2017 | S. 481

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Mit Urteil vom 6. Juli 2017 hat der Gerichtshof der Europäischen Union («EuGH») das Rechtsmittel der Toshiba Corp. gegen ein Urteil des Gerichts («EuG») zurückgewiesen. Damit ist (auch) die Kartellgeldbusse, die die Europäische Kommission nach einer Nachberechnung im Fall «gasisolierte Schaltanlagen» gegen Toshiba verhängt hat, mehr als zehn Jahre nach der ersten Kommissionsentscheidung nun…
Prof. Dr. iur. Thomas Lübbig, Miriam le Bell LL.M., Dr. iur. Christian Pitschas LL.M.
SZW-RSDA 5/2017 | S. 672

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Mit Urteilen vom 16. Dezember 2015 (Rs. T-9/11 u.a.) hat das Gericht der Europäischen Union (nachfolgend auch: «EuG») den Beschluss der Europäischen Kommission im so genannten Luftfracht-Kartellverfahren für nichtig erklärt, soweit er das jeweils klagende Unternehmen betraf.
Prof. Dr. Thomas Lübbig, Miriam le Bell LL.M., Dr. Christian Pitschas LL.M.
SZW-RSDA 1/2016 | S. 84

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Mit Urteil vom 20. Januar 2016 (Rs. C-428/14) hat der Gerichtshof der Europäischen Union (nachfolgend auch: «EuGH») zum Kronzeugenregelungsmodell in der EU Stellung genommen und ausdrücklich noch einmal klargestellt, dass die Kronzeugen­rege­lungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten eigenständig nebeneinander bestehen.
Prof. Dr. Thomas Lübbig, Miriam le Bell LL.M., Dr. Christian Pitschas LL.M.
SZW-RSDA 2/2016 | S. 202

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In vier am 10. März 2016 verkündeten Urteilen hat sich der Gerichtshof der Europäischen Union (nachfolgend auch: «EuGH») mit den – durch EU-Regelungen nur in den Grundzügen geregelten – Anforde­rungen an Auskunftsbegehren der Europäischen Kommission (nachfolgend auch: «Kommission») in Kartellverfahren befasst. Die in jenen Verfahren streitrelevanten Auskunftsverlangen, die an vier…
Prof. Dr. iur. Thomas Lübbig, Miriam le Bell LL.M.
SZW-RSDA 3/2016 | S. 317

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In einem am 2. Juni 2016 erlassenen Urteil hat sich das Gericht der Europäischen Union (nachfolgend auch: EuG) erneut mit dem Spannstahl-Kartellfall auseinandergesetzt und die Klagen von vier spanischen Gesellschaften abgewiesen.
Prof. Dr. Thomas Lübbig, Miriam le Bell LL.M., Dr. Christian Pitschas LL.M.
SZW-RSDA 4/2016 | S. 400

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Mit Urteil vom 21. Juli 2016 hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (nachfolgend: «Gerichtshof» oder «EuGH») Gelegenheit, Fragen zur Haftung eines Unternehmens für das Fehlverhalten eines Dienstleisters im Rahmen des EU-Kartellverbots zu klären. Der Gerichtshof urteilte, dass einem Unternehmen das Fehlverhalten eines selbständigen Dienstleisters grundsätzlich nicht zurechenbar sei; etwas…
Prof. Dr. iur. Thomas Lübbig, Miriam le Bell LL.M.
SZW-RSDA 5/2016 | S. 526