Direkt zum Inhalt
Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Aufsicht über Vermögensverwalter

13 Ergebnisse gefunden

Ihre Auswahl
Zusammenfassung der Rechtsprechung
Berichterstattung

Das schweizerische Bankprivatrecht 2022 | Le droit bancaire privé suisse 2022

Die Rechtsprechung zum privaten Bankrecht skizziert jeweils die neusten Entwicklungen in der richterlichen Rechtsfortbildung. Tatsächlich führen uns viele Entscheide aber auf eine Reise in die…
Prof. Dr. iur. Susan Emmenegger LL.M., Prof. Dr. iur. Luc Thévenoz, Philipp Bürgi, Dr. iur. Fabien Liégeois LL.M., Teymour Brander
SZW-RSDA 2/2023 | S. 231
Berichterstattung

Das schweizerische Bankprivatrecht 2020 | Le droit bancaire privé suisse 2020

Das Jahr 2020 war in vielerlei Hinsicht aussergewöhnlich. Demgegenüber bewegen sich die Entscheide zum privaten Bankrecht, die in diesem Jahr gefällt wurden, zu einem Grossteil im Rahmen des…
Prof. Dr. iur. Susan Emmenegger LL.M., Prof. Dr. iur. Luc Thévenoz, Martina Reber MLaw, Célian Hirsch MLaw
SZW-RSDA 2/2021 | S. 192
Berichterstattung

Das Finanzmarktaufsichtsrecht vom vierten Quartal 2018 bis ins vierte Quartal 2019

Die «Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)»1 wurde auf den 1. Januar 2009 aus der Taufe gehoben2 bei widrigen Umständen. Die Grossbank UBS war in Schieflage und einer ihrer ehemaligen Top-Manager Präsident der FINMA. Die neue Behörde war zunächst bloss formell neu, weil sie aus drei Vorgängerbehörden geformt wurde: Eidgenössische Bankenkommission (EBK), Bundesamt für Privatversicherungen …
Berichterstattung

Das schweizerische Bankprivatrecht 2018 / Le droit bancaire privé suisse 2018

Das Jahr 2018 brachte einen reichen Fundus an Entscheiden im privaten Bankrecht. Etliche davon schreiben Geschichten fort, über die wir bereits in früheren Übersichten berichtet hatten. Dazu gehört die Klage des Drogeriekönigs Müller gegen die Bank J. Safra ­Sarasin im Zusammenhang mit den sogenannten Cum-­Ex-Geschäften (r34), die Fortsetzung der Verantwortlichkeitsklage der Glarner…
Prof. Dr. iur. Susan Emmenegger LL.M., Prof. Luc Thévenoz, Martina Reber MLaw, Célian Hirsch MLaw
SZW-RSDA 2/2019 | S. 190
Berichterstattung

Das Finanzmarktauf­sichtsrecht vom vierten Quartal 2017 bis ins vierte Quartal 2018

Seit die Marktteilnehmer aus regulatorischen Gründen oder eigenem Antrieb vermehrt mit regulierten Gegenparteien zusammenarbeiten wollen, gelten finanzmarktaufsichtsrechtliche Bewilligungspflichten nicht nur als Bürde, sondern auch als «Würde». Als schwerer Eingriff in die verfassungsmässig geschützte Wirtschaftsfreiheit bedürfen Bewilligungspflichten einer Grundlage in einem formellen Gesetz.
Berichterstattung

Le droit bancaire privé suisse 2017 / Das schweizerische Bankprivatrecht 2017

Les services d’investissement (intermédiation sur le marché des capitaux et le marché monétaire) ont une telle importance dans le débat sur la place financière suisse qu’on oublie souvent de rappeler…
Prof. Dr. iur. Luc Thévenoz, Prof. Dr. iur. Susan Emmenegger LL.M., Yvan Mario Platino MLaw, Thirza Döbeli MLaw
SZW-RSDA 2/2018 | S. 184
Berichterstattung

Das Finanzmarktaufsichtsrecht vom vierten Quartal 2016 bis ins vierte Quartal 2017

Als Ausgangspunkt der Finanzkrise gilt gemeinhin der 9. August 2007, als die französische Bank BNP Paribas die Rücknahme von Anteilen an Investmentfonds aussetzte, die im US-Subprime Markt engagiert waren.1 In der Folge profilierten sich die Notenbanken als unabdingbare Stützen des Finanzsystems.2 Die Finanzkrise löste eine gigantische Regulierungswelle aus, die bis heute nicht gänzlich…
Berichterstattung

Das schweizerische Bankprivatrecht 2016 / Le droit bancaire privé suisse 2016

Das Bankprivatrecht regelt diejenigen Rechtsbeziehungen der Bank, die ihre Grundlage im Privatrecht haben, wobei die vertragsrechtlichen Bindungen zwischen der Bank und ihren Kundinnen zum…
Prof. Dr. iur. Susan Emmenegger, Prof. Dr. iur. Luc Thévenoz, Thirza Döbeli MLaw, Leandro Lepori MLaw
SZW-RSDA 2/2017 | S. 210
Berichterstattung

Das Finanzmarktaufsichtsrecht vom vierten Quartal 2015 bis ins vierte Quartal 2016

Die «Too-big-to-fail» (TBTF)-Bestimmungen des Bankengesetzes sind seit dem 1. März 2012 in Kraft. Mit Art. 52 BankG hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass kontinuierlich ein waches Auge auf die Regulierung systemrelevanter Institute fällt. Da die beiden Grossbanken im Vergleich zum Schweizer Bruttoinlandprodukt deutlich grösser sind als die zwei grössten Banken in anderen Ländern1 und…