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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Richterliche Unabhängigkeit in Polen

6 Ergebnisse gefunden

Beiträge

Relative Marktmacht – gerichtliche Sicht

The amendment 2021 of the Swiss Federal Act on Cartels and other Restraints of Competition provides in the new article 4 section 2bis a concretizing definition of market power as follows: “An undertaking with relative market power is an undertaking on which other undertakings are dependent for the supply of or demand for goods or services in such a way that there are no adequate and reasonable…
Prof. Dr. iur. Alexander Brunner
SZW-RSDA 4/2022 | S. 326
Beiträge

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung im Konzern

Federal court rulings on liability of the parent company in a Group have developed further since the classic decisions of the nineties in the matters of Swissair and Motor-Columbus. This article provides an overview of the handed down by the Federal Supreme Court over the past ten years. The article shows that the Court did not decide these cases based on principles of director’s liability,…
Prof. Dr. iur. Walter A. Stoffel LL.M., Camille Sautier MLaw
SZW-RSDA 5/2019 | S. 509
Berichterstattung

Europareport

In einem Urteil vom 28. März 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Gelegenheit, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob bereits aus dem materiellen Kartellrecht der Europäischen Union (hier Art. 102 AEUV, Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung) abzuleiten ist, dass im nationalen Zivilrecht eine hinreichend lange Verjährungsfrist vorgesehen sein muss, innerhalb derer…
Prof. Dr. iur. Thomas Lübbig, Miriam le Bell LL.M.
SZW-RSDA 3/2019 | S. 301
Berichterstattung

Europareport

Im ABl. vom 14. Januar 2019 ist die neue Richtlinie (EU) 2019/1 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 11. Dezember 2018 bekannt gemacht worden. Diese Richtlinie enthält wichtige Harmonisierungsvorgaben für das nationale Wettbewerbsrecht der Mitgliedstaaten. Die EU-Mitgliedstaaten müssen diese Vorschriften nun bis zum 4. Februar 2021 in ihr eigenes Recht umsetzen.
Prof. Dr. iur. Thomas Lübbig, Dr. iur. Christian Pitschas LL.M.
SZW-RSDA 1/2019 | S. 69
Berichterstattung

Europareport

Nicht nur der Europäische Gerichtshof («EuGH»), sondern auch der Unionsgesetzgeber hat sich kürzlich mit den Spezialregeln des Unionsrechts beschäftigt, die in Abweichung vom allgemeinen Kartellrecht für all diejenigen Unternehmen gelten sollen, die als Landwirte, Verarbeiter oder Handelsunternehmen im Agrarsektor im Sinne der Art. 39 ff. AEUV tätig sind:
Prof. Dr. iur. Thomas Lübbig, Miriam le Bell LL.M., Dr. iur. Christian Pitschas LL.M.
SZW-RSDA 1/2018 | S. 67