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Am 30. Mai 2018 hat die Europäische Kommission die vorläufige Verständigung zwischen Europäischem Parlament und Rat über einen Kommissionsvorschlag vom März 2017 für eine EU-Richtlinie zur Angleichung des Verfahrensrechts der Kartellbehörden der EU-Mitgliedstaaten bekanntgegeben. Es handelt sich hierbei um ein schon länger verfolgtes Projekt der Europäischen Kommission, das darauf zielt, einmal…
Prof. Dr. iur. Thomas Lübbig, Miriam le Bell LL.M., Dr. iur. Christian Pitschas LL.M.
SZW-RSDA 4/2018 | S. 428

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Mit Urteil vom 19. April 2018 hat der Gerichtshof der Europäischen Union («EuGH») in der Rechtssache C-525/16 mehr Klarheit zu dem Tatbestandsmerkmal «Benachteiligung im Wettbewerb» im Sinne des Art. 102 AEUV geschaffen.
Prof. Dr. iur. Thomas Lübbig, Miriam le Bell LL.M., Dr. iur. Christian Pitschas LL.M.
SZW-RSDA 3/2018 | S. 280

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In seinem Urteil vom 23. Januar 2018 in der Rechtssache C-179/16 hat sich der Gerichtshof der Europäischen Union («EuGH») zu den Voraussetzungen einer kartellrechtswidrigen Absprache im Kontext eines Arzneimittelfalles aus Italien geäussert, bei dem der nicht-bestimmungsgemässe Gebrauch («Off-label-​Anwendung») eines Arzneimittels eine entscheidende Rolle spielt.
Prof. Dr. iur. Thomas Lübbig, Miriam le Bell LL.M., Dr. iur. Christian Pitschas LL.M.
SZW-RSDA 2/2018 | S. 179

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Nicht nur der Europäische Gerichtshof («EuGH»), sondern auch der Unionsgesetzgeber hat sich kürzlich mit den Spezialregeln des Unionsrechts beschäftigt, die in Abweichung vom allgemeinen Kartellrecht für all diejenigen Unternehmen gelten sollen, die als Landwirte, Verarbeiter oder Handelsunternehmen im Agrarsektor im Sinne der Art. 39 ff. AEUV tätig sind:
Prof. Dr. iur. Thomas Lübbig, Miriam le Bell LL.M., Dr. iur. Christian Pitschas LL.M.
SZW-RSDA 1/2018 | S. 67

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Mit Urteil vom 6. Juli 2017 hat der Gerichtshof der Europäischen Union («EuGH») das Rechtsmittel der Toshiba Corp. gegen ein Urteil des Gerichts («EuG») zurückgewiesen. Damit ist (auch) die Kartellgeldbusse, die die Europäische Kommission nach einer Nachberechnung im Fall «gasisolierte Schaltanlagen» gegen Toshiba verhängt hat, mehr als zehn Jahre nach der ersten Kommissionsentscheidung nun…
Prof. Dr. iur. Thomas Lübbig, Miriam le Bell LL.M., Dr. iur. Christian Pitschas LL.M.
SZW-RSDA 5/2017 | S. 672

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Am 18. Mai 2017 hat die Europäische Kommission bekannt gegeben, dass sie gegen Facebook eine Geldbusse in Höhe von EUR 110 Mio. verhängt hat. Die Kommission wirft dem Unternehmen vor, im Zuge der fusionskontrollrechtlichen Prüfung der Übernahme von WhatsApp unrichtige bzw. irreführende Angaben gemacht zu haben.
Prof. Dr. iur. Thomas Lübbig, Miriam le Bell LL.M., Dr. iur. Christian Pitschas LL.M.
SZW-RSDA 4/2017 | S. 481