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From the magazine SZW-RSDA 1/2018 | p. 83-95 The following page is 83

Aktien im Gesamteigentum

Bundesgerichtsurteil 4A_516/2016 vom 28. August 2017

I. Sachverhalt und Prozessgeschichte

Der Bruder A.X und seine ältere Schwester B.X sind die Kinder und Alleinerben des verstorbenen Ehepaars R.X (Vater) und P.X (Mutter). Das Ehepaar war Eigentümer der M. AG und der N. AG mit Sitz in Genf, die das Halten von Immobilien bezwecken. Von den total 50 Inhaberaktien beider Aktiengesellschaften war der Vater Inhaber der Aktien Nr. 1–25, die Mutter der Aktien Nr. 26–50. Die Statuten der Gesellschaften sehen vor, dass die Generalversammlung (GV) ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Aktionäre mit der absoluten Mehrheit der vertretenen Stimmen…

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