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Comptes-rendus

Der Irrtum über den Wert des Vertragsgegenstands, insbesondere beim Unternehmenskauf

B (Verkäufer) betrieb als Inhaber eines Einzelunternehmens eine Garage. Aus Altersgründen beabsichtigte er, das Garagenunternehmen zu verkaufen. Zu diesem Zweck schloss er am 7. Dezember 2012 mit der A. AG (Käuferin) eine als «Kaufvertrag» bezeichnete Vereinbarung ab. Darin verpflichtete sich die Käuferin zum Erwerb bzw. zur Übernahme von Aktiven und Rechtsverhältnissen, die im Vertrag sowie in…
Linus Cathomas M.A. HSG, Prof. Dr. iur. Hans Caspar von der Crone LL.M.
SZW-RSDA 1/2017 | p. 112

Das schweizerische Bankprivatrecht 2016 / Le droit bancaire privé suisse 2016

Das Bankprivatrecht regelt diejenigen Rechtsbeziehungen der Bank, die ihre Grundlage im Privatrecht haben, wobei die vertragsrechtlichen Bindungen zwischen der Bank und ihren Kundinnen zum Kernbestand gehören. Die diesjährige Rechtsprechungsübersicht will dies nicht in Frage stellen. Was allerdings auffällt, ist die Häufung von bankprivatrecht­lichen Sachverhalten, die gleichzeitig eine…
Prof. Dr. iur. Susan Emmenegger, Prof. Dr. iur. Luc Thévenoz, Thirza Döbeli MLaw, Leandro Lepori MLaw
SZW-RSDA 2/2017 | p. 210

Europareport

Mit Urteil vom 12. Januar 2017 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (nachfolgend auch: «Gerichtshof» oder «EuGH») das Rechtsmittel zweier Gesellschaften der Roullier-Gruppe zurückgewiesen und damit die von der Europäischen Kommission im Jahr 2010 gegen die Unternehmensgruppe verhängte Geldbusse in Höhe von fast EUR 60 Mio. im sogenannten Tierfutterphosphat-Kartellfall bestätigt (Rs.
Prof. Dr. iur. Thomas Lübbig, Miriam le Bell LL.M., Dr. iur. Christian Pitschas LL.M.
SZW-RSDA 2/2017 | p. 248

Crowdlending als bewilligungspflichtige Entgegennahme von ­Publikumseinlagen

Die A. AG (mittlerweile: A. AG in Liquidation; nachfolgend: A. AG) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in A. Seit 2013 bietet die A. AG interessierten Kunden die Möglichkeit eines «Direktinvestments in Olivenhaine» in Spanien an. Mit dem Abschluss eines «Kauf-, Miet- und Rückkaufsvertrags» erwerben die Anleger einen «Bestand von Olivenbäumen» (Olivenhain), um diesen unmittelbar anschliessend für…
Patricia Reichmuth MLaw, Prof. Dr. iur. Hans Caspar von der Crone LL.M.
SZW-RSDA 2/2017 | p. 253

Europareport

Am 16. März 2017 hat die Europäische Kommission bekannt gegeben, dass sie ein neues Tool gestartet hat, das es Einzelpersonen ermöglichen soll, ihr anonyme Hinweise und Informationen auf Verstösse gegen das EU-Wettbewerbsrecht zu geben.
Prof. Dr. iur. Thomas Lübbig, Miriam le Bell LL.M., Dr. iur. Christian Pitschas LL.M.
SZW-RSDA 3/2017 | p. 353

Das Gesellschaftsrecht 2016/2017 / Le droit des sociétés 2016/2017

Im vergangenen Jahr stachen neben dem Fall Sika vor allem eine Reihe von Urteilen zum Verantwortlichkeitsrecht ins Auge. Diese bestätigen einerseits die klärende neuere Rechtsprechung zur Business Judgment Rule. Anderseits aber liegen eine Reihe von Urteilen zum Schadensnachweis in Verantwortlichkeitsprozessen vor, in welchen das Bundesgericht die Latte so hoch anlegt, dass es in Zukunft…
Prof. Dr. iur. Walter A. Stoffel LL.M., Arnaud Constantin MLaw
SZW-RSDA 3/2017 | p. 359

Der Stichentscheid in der Generalversammlung unter dem Aspekt des Gebots der schonenden Rechtsausübung

Die Hotel A. AG in U. bezweckt hauptsächlich die ­Verwaltung des Hotels A. in Baden. Ihr Aktienkapital von CHF 500 000 ist aufgeteilt in 380 Stammaktien zu CHF 1000 und 1200 Stimmrechtsaktien zu CHF 100. Die Stimmrechtsaktien werden je zur Hälfte von den Geschwistern C.B. und D.B. gehalten. Mit den Stimmrechtsaktien und ihren 65 Stammaktien pro Person verfügen sie über eine Kapitalbeteiligung von…
Prof. Dr. iur. Hans Caspar von der Crone LL.M., Merens Cahannes MLaw, LL.M.
SZW-RSDA 3/2017 | p. 381

Europareport

Am 18. Mai 2017 hat die Europäische Kommission bekannt gegeben, dass sie gegen Facebook eine Geldbusse in Höhe von EUR 110 Mio. verhängt hat. Die Kommission wirft dem Unternehmen vor, im Zuge der fusionskontrollrechtlichen Prüfung der Übernahme von WhatsApp unrichtige bzw. irreführende Angaben gemacht zu haben.
Prof. Dr. iur. Thomas Lübbig, Miriam le Bell LL.M., Dr. iur. Christian Pitschas LL.M.
SZW-RSDA 4/2017 | p. 481

Die Praxis der Übernahmekommission im Jahr 2016

Im Jahr 2016 setzte sich die Übernahmekommission (UEK) mit sechs öffentlichen Übernahmeangeboten auseinander, womit man nach einem in dieser Hinsicht schwachen Vorjahr wieder an das Niveau der Jahre 2013 und 2014 anknüpfen konnte. Das Gesamtvolumen der sechs im Jahr 2016 beur­teilten öffentlichen Übernahmeangebote belief sich auf bemerkenswerte CHF 46 Mrd. Rund CHF 43 Mrd. entfielen dabei…
Dr. iur. Georg Gotschev, lic. oec. HSG et lic. iur. Marc D. Nagel
SZW-RSDA 4/2017 | p. 487

Aufklärungspflicht im Rahmen von Art. 28 OR

Die Klägerin und Widerbeklagte (nachfolgend: Klägerin) ist eine Aktiengesellschaft, die den Vertrieb von Textilien aller Art und verwandten Produkten bezweckt. Bei der Beklagten und Widerklägerin (nachfolgend: Beklagte), handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, die den Betrieb und die Beratung von Detailhandelsunternehmen im Textilbereich bezweckt.
Melanie Gottini MLaw, Prof. Dr. Hans Caspar von der Crone
SZW-RSDA 4/2017 | p. 509