Die eigene Kontrolle über das Vermögen ist in der Beratungspraxis zentral. Was wenn diese infolge Urteilsunfähigkeit oder Tod aber nicht mehr gewährleistet ist? Das Erbrecht wird modernisiert. Der Testator soll auch bezüglich der Unternehmensnachfolge weiteren Handlungsspielraum erhalten.
Wie können die Willensvollstreckung, die Vor- und Nacherbeneinsetzung sowie die Stiftung der nachhaltigen Nachlassplanung dienen? Welches sind die Stolpersteine und Fallstricke? Sollte der Erblasser zu Lebzeiten Vorkehrungen auf einen unausweichlichen Prozess nehmen?