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From the magazine SZW-RSDA 5/2022 | p. 499-506 The following page is 499

Insichgeschäfte von Mitgliedern des Verwaltungsrates

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 4A_488 / 2021 vom 4. März 2022 i. S. A. (Beschwerdeführer) gegen die Z. AG (Beschwerdegegnerin)

I. Sachverhalt

Die börsenkotierte Z. AG (Beschwerdegegnerin) hält in ihren Statuten fest, dass der Verwaltungsrat aus drei oder mehr Mitgliedern besteht. Dieser kann die Geschäftsführung nach Massgabe des Organisationsreglements an Mitglieder oder Dritte delegieren. Er kann auch die Vertretungsbefugnis an Mitglieder oder Dritte delegieren.1

Anlässlich der Generalversammlung vom 9. Juni 2010 wurden drei der bestehenden sechs Verwaltungsräte nicht wiedergewählt. In der Verwaltungsratssitzung vom 15. Juni 2010 bestehend aus A. (Beschwerdeführer), B. und N. wurde A. zum geschäftsführenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats und der Dritte D. zum CEO ernannt. N. trat nach der Sitzung zurück, womit der Verwaltungsrat nur noch aus A. und B. bestand, die beide über eine Kollektivunterschrift…

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