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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Geschäftsherrenhaftung

12 Ergebnisse gefunden

Beiträge

Wirksame Krisenverhinderung? Das UK Senior Managers Regime und der Archegos-Skandal

The Archegos scandal, which resulted in Credit Suisse incurring losses exceeding CHF 5 billion, stands out as one of the most significant of the many scandals linked to the bank in recent years. It shines a light on financial sector misconduct and underscores the need for stronger individual accountability. Many of the weaknesses in the corporate governance system of the bank which lead up to…
Berichterstattung

Das schweizerische Bankprivatrecht 2022 | Le droit bancaire privé suisse 2022

Die Rechtsprechung zum privaten Bankrecht skizziert jeweils die neusten Entwicklungen in der richterlichen Rechtsfortbildung. Tatsächlich führen uns viele Entscheide aber auf eine Reise in die…
Prof. Dr. iur. Susan Emmenegger LL.M., Prof. Dr. iur. Luc Thévenoz, Philipp Bürgi, Dr. iur. Fabien Liégeois LL.M., Teymour Brander
SZW-RSDA 2/2023 | S. 231
Beiträge

Das Desorganisationsdelikt in Finanzdienstleistungsunternehmen

In 2003, a general criminal provision on corporate liability came into force in Switzerland. This regulates how to attribute certain felonies or misdemeanours committed by individuals to the company for which they work. This innovation was in line with a general trend in continental Europe, but was controversial in business circles and in criminal law doctrine. The legislative bodies therefore…
Prof. Dr. iur. Marc Jean-Richard-dit-Bressel LL.M.
SZW-RSDA 6/2022 | S. 572
Editorial

Editorial

Eppur si muove! – die Aktienrechtsrevision bewegt sich, am 1. Januar 2023 ist es mit dem vollen Inkrafttreten soweit. Dem Schritt in die praktische Anwendung geht bereits vielfältige kritische…
Prof. Dr. iur. Urs Bertschinger, Dr. iur. Jacques Iffland
SZW-RSDA 3/2022 | S. 185
Beiträge

Geschäftsherrenhaftung im Konzernverhältnis?

On November 29, 2020, the Corporate Responsibil­ity-Initiative failed in the referendum by a majority of the cantons. The debate on the Corporate Responsibility Initiative and the indirect counter-proposal of the Swiss Parliament focused on the question of the extent to which Swiss companies should be held liable for the activities of the companies they control in the area of human rights and…
Prof. Dr. iur. Christoph B. Bühler LL.M.
SZW-RSDA 3/2022 | S. 202