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From the magazine SZW-RSDA 5/2020 | S. 503-504 The following page is 503

Editorial

Am 19. Juni 2020 haben die Eidgenössischen Räte die Revision des schweizerischen Aktienrechts verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 8. Oktober 2020 unbenützt abgelaufen, sodass mit einer Inkraftsetzung im Laufe des Jahres 2022 zu rechnen ist. Zu den Hauptstossrichtungen der Reform zählt sicher die Digitalisierung, welche nebst den Formalitäten des Rechtsverkehrs auch das materielle Aktienrecht betrifft und zu einer modernen Corporate Governance beiträgt. Weitere gewichtige Schwerpunkte der Revision betreffen Flexibilisierungen im Bereich der Gründung und des Kapitals, die Überführung der VegüV ins OR und damit in ein Bundesgesetz sowie die Anpassung des Aktienrechts an das neue Rechnungslegungsrecht. Des Weiteren werden Geschlechterrichtwerte für grosse börsenkotierte Gesellschaften sowie Transparenzvorschriften für Schweizer Unternehmen, welche in der Rohstoffförderung tätig sind, eingeführt.

Das Rechtsinstitut des Kapitalbands kombiniert die genehmigte…

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