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From the magazine SZW-RSDA 5/2020 | S. 577-588 The following page is 577

Der Organisationsmangel in der Aktiengesellschaft und die Ernennung eines Sachwalters nach Art. 731b OR

Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts 4A_412/2020 vom 16. September 2020

I. Sachverhalt und Prozessgeschichte

Die B. AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Zug. Das Aktionariat der B. AG besteht aus dem Gesuchsteller und Beschwerdeführer A. mit einer Beteiligung von 48,33 Prozent und C. mit einer Beteiligung von 51,67 Prozent.

Bis Anfang 2019 bestand der Verwaltungsrat der B. AG aus A. und C. Die ordentliche Amtsdauer von C. endete am 31. Dezember 2018. Am 10. Januar 2019 wurde A. als Mitglied des Verwaltungsrats im Handelsregister gelöscht. C…

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