Direkt zum Inhalt

From the magazine SZW-RSDA 1/2021 | S. 2-3 The following page is 2

Editorial

Das europäische Datenschutzrecht ist seit mehreren Jahren in Bewegung: Im Mai 2016 hat die EU die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgelegt, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für das Datenschutzrecht in allen Mitgliedstaaten geschaffen hat. Im Oktober 2018 hat der Europarat nach langjährigen Arbeiten das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (sog. Konvention 108+) verabschiedet. Und im September 2020 hat der Schweizer Gesetzgeber nach teilweise zähem Ringen ein revidiertes Datenschutzgesetz (DSG) vorgelegt. Dieses folgt zwar im Wesentlichen den bewährten Ansätzen und entwickelt sie teilweise weiter, enthält aber auch einige Neuerungen, so etwa den Grundsatz «Privacy by Design», allgemeine Informationspflichten und eine besondere Informationspflicht bei automatisierten Entscheidungen, eine Pflicht zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und eine Pflicht zur Meldung von…

[…]