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From the magazine SZW-RSDA 2/2021 | S. 236-249 The following page is 236

Das Vorrecht auf Dividende bei Vorzugsaktien und Vorzugspartizipationsscheinen

Bundesgerichtsurteil 4A_98/2020 vom 21. Januar 2021 (zur Publikation vorgesehen)

I. Sachverhalt und Prozessgeschichte

Die B. AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Bern, deren Aktienkapital von CHF 750 000 in 180 660 Namenaktien mit je einem Nennwert von CHF 3 sowie 693 400 als Stimmrechtsaktien ausgestaltete Namenaktien mit je einem Nennwert von CHF 0.30 aufgeteilt ist. Daneben besteht ein Partizipationskapital von CHF 702 000, das sich aus 234 000 Inhaber-Partizipationsscheinen zu je CHF 3 zusammensetzt.1 Seit einer Teilrevision im Jahr 1996 lautet Art. 29 der Statuten der B. AG wie folgt:2

Vom Jahresgewinn sind 5% der allgemeinen Reserve zuzuweisen, bis diese die…

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