Haftung einer Bank für Geldwäscherei durch Unterlassungen von Angestellten
Bundesgerichtsurteil 4A_603/2020 vom 16. November 2022
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt und Prozessgeschichte
- II. Erwägungen des Bundesgerichts
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III.
Bemerkungen
- 1. Keine «Kollektivverantwortlichkeit» unter Art. 55 OR bei einer Straftat
- 2. Vorsatz und Kausalität bei Mängeln technischer Überwachungssysteme
- 3. Garantenstellung aufgrund GwG-Pflichten nur im Rahmen von Art. 29 StGB
- 4. Rolle von Art. 102 StGB bei der zivilrechtlichen Haftung
- 5. Praktische Implikationen
- IV. Zusammenfassung
I. Sachverhalt und Prozessgeschichte
Der unabhängige Vermögensverwalter X. unterhielt zwei Konten bei der Bank A. SA, die gemäss seinen Angaben für Kommissionen aus seiner Berufstätigkeit und nicht für Kundengelder bestimmt waren. Tatsächlich gingen darauf aber diverse Zahlungen von Dritten mit Vermerken wie «participation», «placement», «virement» oder «investissement» ein. Diese Hinweise wären für den Kundenbetreuer nur ersichtlich gewesen, wenn er sie aktiv im System nachgesehen hätte, was er mangels Warnmeldung des Transaktionsüberwachungssystems nie tat. Total…