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Dr. iur. Thomas Alexander Steininger

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Insichgeschäfte von Mitgliedern des Verwaltungsrates

Die börsenkotierte Z. AG (Beschwerdegegnerin) hält in ihren Statuten fest, dass der Verwaltungsrat aus drei oder mehr Mitgliedern besteht. Dieser kann die Geschäftsführung nach Massgabe des Organisationsreglements an Mitglieder oder Dritte delegieren. Er kann auch die Vertretungsbefugnis an Mitglieder oder Dritte delegieren.1
Dr. iur. Thomas Alexander Steininger
SZW-RSDA 5/2022 | S. 499