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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Oberleitungsorgan

6 Ergebnisse gefunden

Beiträge

Kooperationsformen zwischen Banken und Drittanbietern aus vertrags- und datenschutzrechtlicher Perspektive

Open Banking or Open Finance essentially means the exchange of financial data between different financial service providers including third party providers at the request of the customer. From a civil liability and data protection perspective this paper examines the legal relationships between banks, third party providers, platforms and customers on the basis of four possible «model forms of…
Prof. Dr. iur. Cornelia Stengel, Elena Rüegg MLaw, Dr. iur. Jessica Kim Sommer, Luca Stäuble MLaw, Benedikt Freund MLaw
SZW-RSDA 1/2022 | S. 14
Beiträge

Die Rolle der FINMA bei Vergütungen in Banken und Versicherungen

Compensation and remuneration schemes in financial institutions always have been, and still are, a hot potato. The past decade has been particularly eventful in terms of both regulation and supervision, not only in Switzerland, but also abroad. Against this backdrop, this article aims to discuss the role of the Swiss Financial Market Supervisory Authority, FINMA, with regard to compensation in…
Beiträge

Fairnessregeln für Mitarbeiterbefragungen in internen Untersuchungen bei Banken

Internal investigations are the appropriate instrument for banks to clarify misconduct within the company. Like other companies, they are obliged to this «catharsis». The core element of internal investigations are the so-called «employee interviews». These interviews can represent a conflict situation for the company em­ployees. In principle, there is a duty to cooperate and to tell the truth…
Beiträge

Praktische Problemfelder und Lösungsansätze in Bezug auf die «FinTech»-Bewilligungsvoraussetzungen von Art. 1b BankG

The piece at hand addresses in depth the FinTech license according to art. 1b of the Swiss Banking Act (BA) that is in force since January 1st 2019. The FinTech license provides for a new category of a regulatory status for FinTech institutions that do not offer typical banking activities, but whose business touches certain elements of banking. It aims to foster innovation in the financial market…
Berichterstattung

Das Finanzmarktauf­sichtsrecht vom vierten Quartal 2017 bis ins vierte Quartal 2018

Seit die Marktteilnehmer aus regulatorischen Gründen oder eigenem Antrieb vermehrt mit regulierten Gegenparteien zusammenarbeiten wollen, gelten finanzmarktaufsichtsrechtliche Bewilligungspflichten nicht nur als Bürde, sondern auch als «Würde». Als schwerer Eingriff in die verfassungsmässig geschützte Wirtschaftsfreiheit bedürfen Bewilligungspflichten einer Grundlage in einem formellen Gesetz.
Berichterstattung

Das Finanzmarktaufsichtsrecht vom vierten Quartal 2015 bis ins vierte Quartal 2016

Die «Too-big-to-fail» (TBTF)-Bestimmungen des Bankengesetzes sind seit dem 1. März 2012 in Kraft. Mit Art. 52 BankG hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass kontinuierlich ein waches Auge auf die Regulierung systemrelevanter Institute fällt. Da die beiden Grossbanken im Vergleich zum Schweizer Bruttoinlandprodukt deutlich grösser sind als die zwei grössten Banken in anderen Ländern1 und…