Editorial | Éditorial
Das schweizerische Aktienrecht befindet sich seit Jahrzehnten im Zustand einer «permanenten Revision». Bereits kurz nach Inkrafttreten der letzten grossen Aktienrechtsrevision am 1. Juli 1992 setzte der Bundesrat eine Groupe de Refléxion «Gesellschaftsrecht» ein mit dem Auftrag, den weiteren Überarbeitungsbedarf, insbesondere im Aktienrecht, zu ermitteln. Es folgten verschiedene Expertenberichte und schliesslich die Botschaft des Bundesrats zur Revision des Aktienrechts vom 21. Dezember 2007. Parallel dazu wurde mit dem Erlass des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) der rechtliche Rahmen für Publikumsgesellschaften zum Teil grundlegend neu gestaltet. Erfolgreich abgeschlossen wurde auch die vollständige und weitgehend rechtsformneutrale Neugestaltung des Revisions- und Rechnungslegungsrechts. Schliesslich waren es immer wieder auch Einzelfragen, wie insbesondere das Thema der Vergütung, die das Aktienrecht in das Zentrum des öffentlichen Interesses…