Editorial | Éditorial
Wir leben in bewegten gesellschaftsrechtlichen Zeiten: Das Aktienrecht ist zu einem politischen Kampffeld geworden. Zwar wurde der jüngste Reformanlauf mit dem Anspruch zur Modernisierung des Aktienrechts angestossen. Die anhaltende Regulierungsdynamik birgt aber Gefahren. Die Kodifikation reflektiert den liberalen Geist des Aktienrechts, indem die Gestaltungsfreiheit des Art. 19 OR über die Klammer des Art. 7 ZGB die Aktiengesellschaft als «anderes zivilrechtliches Verhältnis» prägt. Eine stärkere Fixierung des Rechtskleides der Aktiengesellschaft ist aus dogmatischen und praktischen Gründen verfehlt; ein Beispiel: Die vorgeschlagene «Einheit der Materie» für die Verhandlungsgegenstände in der Generalversammlung (Art. 700 Abs. 3 E-OR) ist ein grundsätzlich achtenswerter Grundsatz. Ob seine aktienrechtliche Verankerung die Richtigkeitsgewähr von Generalversammlungsbeschlüssen stärkt oder doch mehr durch Partikularinteressen getriebene Kontroverse schürt, wäre dann noch…