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From the magazine SZW-RSDA 3/2020 | S. 336-346 The following page is 336

Gerichtliche Durchsetzung des Auskunftsrechts nach geltendem und künftigem Aktienrecht

Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich (HE 190787) vom 2. September 2019

I. Sachverhalt und Prozessgeschichte

Die C. AG ist eine Aktiengesellschaft, die im Bereich des Handels und der Fabrikation von elektronischen und mechanischen Erzeugnissen tätig ist. Das Aktionariat der C. AG setzt sich aus den drei Brüdern G, E und H zusammen, die 77% der Aktien der C. AG halten. Daneben sind die Minderheitsaktionäre A und B, mit jeweils 11,25% an der C. AG beteiligt. Ein zentraler Geschäftsbereich der C. AG sind die «intelligenten Leuchten». Aus dem Entscheid des Handelsgerichts ergibt sich, dass darunter dezentral gesteuerte Beleuchtungseinrichtungen zu verstehen sind, die ein intelligentes Schwarmverhalten erzeugen, indem z.B. ein Lichtkegel einer laufenden Person folgt.1 Nach der…

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