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From the magazine SZW-RSDA 4/2021 | S. 513-525 The following page is 513

Vergütungstransparenz in Schweizer Aktiengesellschaften

Bundesgerichtsurteil 4A_561/2020 vom 25. Februar 2021

I. Sachverhalt und Prozessgeschichte

Die B. AG ist eine Holdinggesellschaft mit einem Aktienkapital von CHF 600 000, welches in 600 000 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1 eingeteilt ist. Die Geschwister A.A., C.A. und D.A. sind Aktionäre zu je 33 Prozent. Der Verwaltungsrat der B. AG besteht aus C.A., D.A., deren Söhnen E.A. und F.A. sowie G. Am 15. Juni 2017 ist A.A. als Verwaltungsratsmitglied der B. AG abgewählt worden.

In den Jahren 2019 und 2020 fanden mehrere Generalversammlungen der B. AG statt, an denen A.A. Auskunfts- und Einsichtsbegehren stellte. Insbesondere verlangte sie Auskunft über die Vergütungen der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder als…

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