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From the magazine SZW-RSDA 3/2022 | S. 185-186 The following page is 185

Editorial

Eppur si muove! – die Aktienrechtsrevision bewegt sich, am 1. Januar 2023 ist es mit dem vollen Inkrafttreten soweit. Dem Schritt in die praktische Anwendung geht bereits vielfältige kritische Auseinandersetzung in der Lehre voraus. Der Beitrag von Urs Bertschinger setzt sich mit dem Auskunfts- und Einsichtsrecht des Aktionärs auseinander. Hier haben sich durch die Revision erhebliche Bewegungen ergeben, indem bei nicht kotierten Gesellschaften das Auskunftsrecht für Aktionäre, die zusammen mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen vertreten, auf das ganze Geschäftsjahr ausgedehnt wird und das Einsichtsrecht bei allen Gesellschaften vom Individualrecht zum qualifizierten Minderheitsrecht mutiert und zwar für Aktionäre, die zusammen mindestens 5 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen vertreten. Beim Auskunftsrecht ausserhalb der Generalversammlung hat die unmittelbare informationelle Gleichbehandlung der Aktionäre in der Lehre bereits ein sehr hohes Profil, wogegen…

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