Editorial
Die von den Eidgenössischen Räten am 19. Juni 2020 verabschiedete Revision des Aktienrechts tritt auf den 1. Januar 2023 vollständig in Kraft. Im vorliegenden Heft werden verschiedene Kernthemen der Revision aufgegriffen. Ferner wird den Eigentümerstrukturen von Schweizer Aktiengesellschaften und deren Bedeutung im Aktien- und Kapitalmarktrecht auf einer empirischen Grundlage nachgegangen. Im Rahmen der Berichterstattung wird der Tätigkeitsbericht der Aufsichtskommission zur Sorgfaltspflicht der Banken für die Jahre 2017 bis 2021 präsentiert und ein Urteil des schweizerischen Bundesgerichts zu Insichgeschäften von Mitgliedern des Verwaltungsrates erörtert.
Zu den Kernpunkten der Aktienrechtsrevision gehört u.a. die Modernisierung der Generalversammlung und der Verwaltungsratssitzungen unter Nutzung digitaler Technologien. In ihrem Beitrag zeigt Nina Reiser die Erleichterungen auf, welche die Aktienrechtsrevision beim Einsatz technischer Mittel bei der Durchführung von…