Direkt zum Inhalt

From the magazine SZW-RSDA 5/2021 | S. 629-640 The following page is 629

Aufklärungspflicht, Freizeichnungsklausel und absichtliche Täuschung beim Kaufvertrag

Bundesgerichtsurteil 4A_42/2021 vom 5. Juli 2021

I. Sachverhalt und Prozessgeschichte

Die kunstinteressierte A. erwarb am 8. Dezember 2014 im Nachverkauf zu einer Auktion beim schweizerischen Auktionshaus C. AG eine blaue Schwamm­skulptur («Eponge bleue») auf Metallständer und Sockel des verstorbenen Künstlers Yves Klein zu einem Kaufpreis von insgesamt CHF 123 120. Die Skulptur wurde von der B. AG, ein deutsches Kunsthandelsunternehmen, eingeliefert und im Auktionskatalog der C. AG aufgenommen. Die Skulptur wurde bereits 2013 und 2014 zwei anderen Auktionshäusern, u.a. der J. K., übergeben. Beide…

[…]