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From the magazine SZW-RSDA 2/2024 | S. 238-253 The following page is 238

Einberufung einer Generalversammlung

Bundesgerichtsurteil 4A_130/2023 vom 9. Oktober 2023

I. Sachverhalt

Die A AG (Gesuchgegnerin und Beschwerdeführerin) wurde im Jahr 2016 gegründet. Ihr Verwaltungsrat setzt sich aus C, Präsident, und D zusammen. C hält rund 70% der Namenaktien der A AG. Die restlichen Namenaktien werden überwiegend von (ehemaligen) Mitarbeitern der A AG gehalten. Die Gesuchsteller (Beschwerdegegner, nachfolgend: Gesuchsteller) sind allesamt Aktionäre der A AG und erhielten ihre Aktionärsstellung im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der A AG…

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