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From the magazine SZW-RSDA 1/2015 | S. 56-63 The following page is 56

Grundlagenirrtum bei Mängeln am Mietobjekt

Bundesgerichtsurteil 4A_125/2014 vom

I. Sachverhalt und Prozessgeschichte

Im Herbst 2011 verhandelten die A. AG (Vermieterin, Klägerin, Beschwerdeführerin) und die B. AG (Mie­terin, Beklagte, Beschwerdegegnerin) über den ­Abschluss eines Mietvertrags über Büroräumlichkeiten und einen Archiv- und Lagerraum in der Stadt St. Gallen.

Am 22. September 2011 fand die zweite Besichtigung des Mietobjekts statt, bei der die B. AG unangenehme Geräusche feststellte. Darauf teilte die B. AG der A. AG mit, dass dieser Lärm auf Dauer «nicht so erträglich» für ihre Mitarbeiter sei. Die A. AG…

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